AGB´s
- Spielregeln für Urlaub auf dem Schneiderhof -
Bei uns gilt das gesprochene Wort
Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland wie einem Urlaub auf dem Bauernhof: Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.
Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, z.B. bei ERGO:
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
Appartement, Ferienwohnung: 90 % des Reisepreises
Zimmer mit Frühstück: 80 % des Reisepreises
Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10 % an.
5.a) Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
6. Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein.